Unterrichtsbefreiung

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Unterrichtsbefreiungen sind in begründeten Fällen möglich:

Arzt- und Therapeutentermin sollten (wenn möglich) auf den Nachmittag gelegt werden. Sollte dies aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, ist es notwendig, vorher einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung zu stellen. Kurzfristige Befreiungen sind auch telefonisch möglich.

Die gesetzlichen Grundlagen sind oben verlinkt.

Krankmeldungen erfolgen über den Schulmanager oder telefonisch.